Nach der Entscheidung werden die Verbindungsdaten von Festnetz- und Handyanschlüssen weiterhin bei den Unternehmen gespeichert, sie dürfen aber nur bei schweren Straftaten an die Ermittler weitergeleitet werden. Bei weniger schweren Straftaten muss die Weitergabe bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unterbleiben.
Das ist doch schon mal ein guter Anfang … die Hauptverhandlung zur Vorratsdatenspeicherung wird wohl erst Ende des Jahres erfolgen. Aber jetzt müssen zumindest die ganzen Wirtschaftsfritzen (Musikindustrie & Co.) ihre Griffel von den Daten lassen …
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