Gestern hat der Bundestag der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. “Speicherung mit Augenmaß” heißt der Antrag … nur, was soll dieses “Augenmaß” sein?
Die gespeicherten Daten dürfen für die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten genutzt werden. Darf also z. B. die Musikindustrie fleißig IP-Logs wälzen, weil sie einen Verdacht auf Raubkopiererei mit Hilfe von P2P-Software haben?!
So weit darf es nicht kommen! Deshalb fordere ich euch alle auf, an dieser öffentlichen Petition von Björn Fay teilzunehmen. Abschlusstermin ist der 14. März.
Wenn schon Daten gespeichert werden sollen, dann bitte im Quick-Freeze-Verfahren. Damit könnte ich leben …



